Seniorenbeirat Herzogenaurach
Vorsorgevollmacht/Vollmacht
![]() Haben Sie schon Ihre Vorsorgevollmacht ausgefüllt? (Foto Friedrich Speth) |
Wichtig für jede volljährige Person!
Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine (oder mehrere) Person(en) Ihres Vertrauens, die bereit ist (sind), für Sie als Vollmachtgeber im Falle einer Notsituation fast alle oder nur bestimmte Aufgaben als Vollmachtnehmer zu erledigen.
Wie bei anderen Vorsorgedokumenten auch, erstellt man diese Vollmacht in gesunden Tagen, um für den eventuellen Zeitpunkt vorbereitet zu sein, ab dem man nicht mehr geschäfts- oder einwilligungsfähig ist.
Der Vollmachtnehmer handelt dann im Namen des Vollmachtgebers.
Die Vorsorgevollmacht bezieht sich auf die Bereiche
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Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit
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Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
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Vermögenssorge und
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Allgemeine Vertretungen (Behörden, Gerichte, Post usw.)
Hinweis:
Eine Vollmacht ist gültig, sobald sie von Ihnen und der bevollmächtigten Person unterschrieben ist.
Die Vollmacht kann ggf. jederzeit von Ihnen widerrufen werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht.
Vorsorgevollmachts-Formulare erhalten Sie bei uns.
Auf der hier abrufbaren Seite finden Sie ganz unten ein Muster für eine
► Geldbeutel-Infokarte
(PDF-Datei - ausfüllen - ausschneiden - in den Geldbeutel stecken),
mit der Sie im Falle eines Falles Dritten anzeigen können, ob und wo Sie eine Vollmacht (Vorsorgevollmacht) hinterlegt haben.
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