Seniorenbeirat Herzogenaurach
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Schwerbehinderten-Ausweis
![]() Foto ©Dieter Schütz / ► pixelio.de) |
Warum einen Schwerbehinderten-Ausweis?
Alle Schwerbehinderten können beim zuständigen Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Mit dem Schwerbehindertenausweis kann der Antragsteller gegenüber Behörden, Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern und anderen Einrichtungen seine Behinderung nachweisen und bestimmte Nachteilsausgleiche geltend machen.
Bei der Antragstellung ist folgendes zu beachten:
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Ärztliche Bescheinigungen, Klinikaufenthalte, Dokumente, die mit der Behinderung zu tun haben, sind mit dem Antrag an das zuständige Versorgungsamt zu schicken.
Anträge dazu gibt es in den Bürgerbüros der Gemeinden und Städte oder beim Versorgungsamt.
Nach Begutachtung der eingereichten Unterlagen und der Anerkennung der Behinderung wird vom Versorgungsamt ein Schwerbehinderten-Ausweis ausgestellt.
Nachteilsausgleiche ab mind. 50 % Behinderung werden durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
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G = gehbehindert,
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aG = außergewöhnliche Gehbehinderung,
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B = Blinde,
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H = Hilflose,
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VBEB = Kriegsbeschädigte.
Der Ausweis wird für maximal 5 Jahre ausgestellt.
Wenn wesentliche Änderungen in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend waren, nicht zu erwarten sind, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden.
Vergünstigungen gibt es in vielen Bereichen, z. B. bei städtischen Einrichtungen, Ausstellungen und Messen, Schwimmbädern, Steuer-Freibetrag teilweise auch bei der Kfz-Steuer.
Bei Fahrten mit Bus und/oder Bahn müssen Wertmarken gekauft werden:
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halbjährlich etwa € 30,-
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für ein Jahr etwa € 60,-
Fragen Sie Ihren Seniorenbeirat oder im HerzoSeniorenbüro.
Wir helfen Ihnen gerne und kostenlos beim Ausfüllen Ihres Antrages.
Darüber hinaus finden Sie darin auch die Nutzenvorteile durch den Ausweis beschrieben:
► Informationsbroschüre Behindertenausweis (PDF-Datei)
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